Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Die hier vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Mieter und dem Anbieter «ROOM4YOU» als Vermieter oder Anbieter von Apartments, Wohnungen und Zimmer sowie als Erbringer weiterer Lieferungen und Leistungen zugunsten des Kunden. Bestellt ein Dritter für den Mieter eine Beherbergung, so haften der Dritte und der Mieter der Verwaltung gegenüber als Solidarschuldner für alle abgeschlossenen Verträge. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder weiterer Dritter finden keine Anwendung.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag zwischen ROOM4YOU und dem Mieter kommt nur zustande, wenn er schriftlich abgeschlossen wird, in der Regel, indem ROOM4YOU ein unverbindliches Angebot unterbreitet und die Bestellung des Mieters anschliessend schriftlich bestätigt. Inhalt und Umfang des Vertrags bestimmen sich ausschliesslich nach den schriftlich getroffenen Vereinbarungen; mündliche Vereinbarungen sind unverbindlich. Die Schriftform gilt auch bei elektronischer Übermittlung (E-Mail) als gewahrt. Der Vertragsabschluss ist nur möglich nach genauer Prüfung der geforderten Bewerbungsunterlagen. Die finanzielle Sicherstellung ist massgebend für den Vertragsabschluss.
Die Weitergabe, Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer / Apartment / Wohnung an Dritte sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Verwaltung.
Einseitige Vertragsänderungen zugunsten des Mieters sind per Brief oder E-Mail bekannt zu geben. Änderungen zulasten des Mieters sind schriftlich per Einschreiben mitzuteilen. Vertragsänderungen durch den Mieter müssen mit der Verwaltung abgesprochen werden und sind erst mit schriftlicher oder digitaler Rückbestätigung verbindlich. Ohne Bestätigung der Verwaltung sind sie ungültig.
3. Mietzinse, Zahlungsmittel und Bezahlung
Sämtliche Mietzinse verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Der endgültige Mietzins ergibt sich aus dem Vertragsabschluss.
Der Mieter verpflichtet sich, die vertraglich vereinbarten Leistungen und sämtliche allfällig weiterer in Anspruch genommener Lieferungen und Leistungen zu bezahlen. Eine Erhöhung gesetzlicher Abgaben nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Mieters.
Der monatliche Mietzins ist vorzugsweise mittels Dauerauftrags einzuzahlen. Bei Posteinzahlungen wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 05.00 pro Einzahlung berechnet. Der Mietzins muss bis spätestens am 28. des Vormonats (Valuta ist massgebend) gutgeschrieben sein. Bei Verzug verpflichtet sich der Mieter, Aufwendungen im Zusammenhang mit verspäteten Mietzinszahlungen zu zahlen: Der Mieter anerkennt ausdrücklich eine Unkostenpauschale je Mahnung von CHF 25.-, je Kündigungsandrohung von CHF 180.-, je Betreibung von CHF 250.- und je Ausweisung von CHF 500.-
4. Rücktritt vom Mietvertrag durch den Mieter
Nach Zustandekommen des Vertrages ist der Mieter verpflichtet, die vereinbarte Mindestmietdauer einzuhalten und die vereinbarte Kündigungsfrist zu beachten.
Sollte der Mieter vor Ablauf der Mindestmietdauer ausziehen wollen, hat er die Möglichkeit, einen geeigneten Nachmieter zu stellen. Dieser Nachmieter muss den Anforderungen des Vermieters entsprechen und von der Verwaltung genehmigt werden.
Die Suche nach einem Nachmieter obliegt dem Mieter, und es ist in seinem Interesse, einen Kandidaten zu finden, der die Mietkonditionen erfüllt. Der Mieter bleibt jedoch bis zur Genehmigung des Nachmieters weiterhin für die Miete verantwortlich.
Die Verwaltung wird sich bemühen, die Genehmigung des Nachmieters zeitnah zu prüfen, um sicherzustellen, dass der Übergang reibungslos verläuft. Der Mieter wird gebeten, alle relevanten Informationen und Unterlagen zum vorgeschlagenen Nachmieter bereitzustellen, um den Prozess zu erleichtern.
5. Kündigung durch die Verwaltung
Die Verwaltung ist berechtigt, ausserordentlich vom Vertrag zurückzutreten und die Kündigung auszusprechen, wenn ein gerechtfertigter Grund vorliegt. Dies kann insbesondere der Fall sein bei:
- wiederholte Verstösse gegen die Hausordnung;
- die unerlaubte Unter- oder Weitervermietung;
- ein erheblicher Zahlungsverzug bei der Mietzahlung;
- Störungen des Hausfriedens oder Belästigungen anderer Mieter oder Mitarbeiter der Verwaltung;
- Schäden an der Mietwohnung, die vom Mieter verursacht wurden;
- höhere Gewalt oder andere von der Verwaltung nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
- in den gemieteten Räumlichkeiten dem Prostitutionsgewerbe nachgegangen wird;
- in den gemieteten Räumlichkeiten Drogen konsumiert oder Handel mit Drogen betrieben wird;
- über das hauseigene WLAN-System Inhalte herunter- oder hochgeladen werden, welche gegen geltendes Recht verstossen wie bspw. lizenzrechtlich geschützte Inhalte, Kinderpornographie, internetkriminelle Handlungen etc. oder das Ansehen der Verwaltung nachhaltig schädigen könnten;
- der Mieter offensichtlich zahlungsunfähig oder zahlungsunwillig ist;
In solchen Fällen wird die Verwaltung den Mieter rechtzeitig über die Gründe der Kündigung informieren und ihm die Möglichkeit zur Stellungnahme geben. Der Mieter hat das Recht, auf die vorgebrachten Gründe zu reagieren und gegebenenfalls entsprechende Erklärungen oder Nachweise vorzulegen.
Die Verwaltung wird die Stellungnahme des Mieters sorgfältig prüfen, bevor eine endgültige Entscheidung über die Kündigung getroffen wird. Ziel ist es, eine faire und transparente Lösung zu finden. Sollte die Kündigung dennoch ausgesprochen werden, erhält der Mieter eine schriftliche Mitteilung, in der die Gründe klar dargelegt sind sowie die Fristen, die einzuhalten sind.
Es wird empfohlen, dass der Mieter in dieser Phase aktiv kommuniziert und etwaige Missverständnisse oder Probleme direkt mit der Verwaltung bespricht, um eine einvernehmliche Klärung zu ermöglichen.
6. Wohnungsübergaben und -abnahmen
Die Wohnungsabnahme findet jeweils bis spätestens am letzten Arbeitstag des Monats um 11:00 Uhr statt. Nach Vereinbarung können die Räumlichkeiten jedoch auch zu einem früheren Zeitpunkt abgegeben werden.
Die Räumlichkeiten müssen in einem gereinigten Zustand übergeben oder abgegeben werden. Sollte die Endreinigung nicht als ausreichend empfunden werden, werden die entsprechenden Kosten für die zusätzliche Reinigung von der Verwaltung in Rechnung gestellt.
Bei Einzug wird ein Protokoll erstellt, das den Zustand der gemieteten Räumlichkeiten, das Inventar sowie eine Schlüsselquittung dokumentiert.
Beim Auszug müssen alle privaten Möbel und Gegenstände mitgenommen werden, es sei denn, es wurde eine Ausnahme mit dem Nachmieter oder der Verwaltung vereinbart.
7. Verwendung der Räumlichkeiten
Das gemietete Zimmer oder Apartment ist ausschliesslich für den registrierten Mieter. Das Überlassen der Räumlichkeiten an eine Drittperson oder die Nutzung durch eine zusätzliche Person bedarf der vorgängigen schriftlichen Einwilligung der Verwaltung. Die Untervermietung der Räumlichkeiten sowie dessen Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken sind ausgeschlossen.
8. Belegung
Das Mietobjekt darf nur mit der vorgesehenen Anzahl Personen belegt werden (Kinder und Kleinkinder inbegriffen). Zusätzliche Personen können vom Verwalter abgewiesen oder gesondert in Rechnung gestellt werden.
9. Tiere
Haustierhaltung ist nicht erlaubt. (Ausser der Hund Ihres Besuchers, darf keine Belästigung für andere darstellen.
10. Internet
Innerhalb der Zimmer, Apartments und Aufenthaltsbereiche von ROOM4YOU steht kostenfreies WLAN mit Internetanschluss zur Verfügung. Die permanente Verfügbarkeit des Netzwerkes kann von ROOM4YOU nicht garantiert werden.
Der Mieter darf das zur Verfügung gestellte Netzwerk weder physisch (Verkabelung, Montage) noch digital (sämtliche Netzwerk-Einstellungen) verändern. Die Nutzung des Netzwerkes unterliegt dem Fair Use, d.h. dass auf ein zu starkes Belasten durch intensive Down- und Uploads zu verzichten ist. ROOM4YOU behält sich das Recht vor, die Netzwerknutzung zu drosseln, einzuschränken oder auszuschalten.
ROOM4YOU lehnt jegliche Haftung für allfällige Schäden in Zusammenhang mit der Nutzung des Netzwerkes und oder Internets ab (bspw. Viren, Phishing, Trojaner etc.).
11. Rauchverbot und Brandschutz
In sämtlichen Wohnungen von ROOM4YOU gilt ein allgemeines Rauchverbot in allen Innenräumen. Rauchen ist nur auf Aussenflächen in den dafür vorgesehenen Zonen erlaubt. Ein Verstoss gegen das Rauchverbot wird mit einer Strafgebühr von CHF 200 in Rechnung gestellt.
Innerhalb der Zimmer und auf den Balkonen ist der Gebrauch eines Grills verboten.
Falls versucht wird die Brandmeldeanlage oder individuelle Brandmelder in einem Aufenthaltsraum oder Zimmer ausser Betrieb zu setzen, wird dies mit einer Strafgebühr von CHF 200 in Rechnung gestellt. Ausserdem werden dem Verursacher alle weiteren daraus entstehenden Kosten weiterverrechnet.
Es dürfen nur die zur Zimmerausstattung gehörenden Gegenstände und Geräte verwendet werden. Beim Verwenden von Mikrowelle, Herdplatte, Wasserkocher ist zwingend eine übermässige Dampf- und Rauchbildung zu verhindern sowie das Fenster zu öffnen und für ausreichende Durchlüftung zu sorgen. Bei einer irrtümlichen oder missbräuchlichen Alarmierung der Feuerwehr werden dem Verursacher als Gebühr mindestens CHF 400 sowie die Einsatzkosten der Feuerwehr verrechnet.
Aufgrund feuerpolizeilicher Bestimmungen dürfen keine Gegenstände in den Gängen oder Aufenthaltsräumen deponiert werden. Ferner sind sämtliche Ausgänge jederzeit freizuhalten.
12. Beschädigung der Einrichtung
Der Mieter haftet insbesondere für Schäden am Zimmer/Apartment, in den Aufenthaltsräumen und an allen Einrichtungsgegenständen (bspw. Zimmereinrichtung, Kücheneinrichtung, Badarmaturen, Fernseher, WLAN-Router, Rauchmelder, Wäsche etc.) sowie deren Verlust. Im Falle einer Beschädigung oder eines Verlustes haftet der Mieter für den Wiederbeschaffungswert resp. die Instandstellungskosten.
13. Parkplätze
Je nach Standort vermietet ROOM4YOU Aussen-, Tiefgaragen- oder Garagenparkplätze. Falls ein Parkangebot besteht, so lehnt ROOM4YOU jegliche Haftung für Parkschäden, Diebstahl oder andere Schäden am Fahrzeug während der Mietdauer ab.
Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge können vom Grundeigentümer gebüsst und in zwingenden Fällen auf Kosten des Fahrzeuginhabers abgeschleppt werden.
14. Nachtruhe
Die Ruhezeiten sind von 12:00-13:00 und 22:00-07:00. Zwischen diesen Zeiten ist besonders Rücksicht auch seine Mitbewohner zu nehmen. Das Musizieren ist generell verboten. Das Radio, Fernseher, Stereoanlagen und andere Audiogeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.
15. Haftung der Verwaltung
Mitgeführte Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Mieters in den gemieteten Räumlichkeiten. Die Verwaltung übernimmt keine Haftung für Verlust, Beschädigung und anderer Vermögensschäden ausser bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Verwaltung.
Bei Aktivitäten ausserhalb der gemieteten Räumlichkeiten übernimmt die Verwaltung keine Haftung. Weder bei Unfall oder Verletzungen noch bei Verlust von Sachen, auch wenn diese Aktivitäten von der Verwaltung dem Mieter empfohlen oder durch Dritte durchgeführt wurden. Alle Ansprüche gegen die Verwaltung verjähren grundsätzlich 6 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses, sofern die zwingend gesetzlichen Bestimmungen nicht längere Fristen vorsehen.
16. Mitwirkungspflicht
Der Mieter ist aufgefordert, bei Übernahme des Mietobjekts das Inventar zu überprüfen und innerhalb von 14 Tagen dem Eigentümer/Verwalter allfällige Mängel zu melden, damit Abhilfe geleistet werden kann. Auch alle sonstigen Beanstandungen an der Mietsache müssen unverzüglich gemeldet werden. Nachträglich eingereichte Reklamationen werden nicht berücksichtigt.
Der Mieter hat die Unterkunft nebst Inventar pfleglich zu behandeln und ist verpflichtet, alle während seiner Aufenthaltsdauer durch ihn verursachten Schäden dem Eigentümer/Verwalter zu melden.
17. Datenschutz
Die separate Datenschutzerklärung (gültig ab 1. Oktober 2024) ist vollständiger Bestandteil der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
19. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestandteile dieser AGB unwirksam oder ungültig sein, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zur Gültigkeit der schriftlichen Form.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist 6300 Zug, Schweiz. Es ist schweizerisches Recht anwendbar. 01.10.2024/rh